Auf dem Parkplatz

Waldfeucht. Aldi-Markt. Ein Einkaufswagen. Ein Opel Kadett. Der Sachverständige – nennen wir ihn Herrn P. aus A. – , der Kläger, meine Wenigkeit als Vertreter der verklagten Versicherung. Die hatten schon herausgefunden, daß das nicht klappt. Ich meine, mit dem Einkaufswagen und dem Opel. Wenn die zusammenstoßen. Daß da kein Schaden entsteht. Jedenfalls nicht der, den der Kläger behauptet. Auch Herr P. kam zu dem Ergebnis, daß es hinten und vorne nicht passen kann. Wie soll auch ein Kratzer beginnend mit der Fahrzeugmitte bis zum vorderen Kotflügel entstehen, wenn der Einkaufswagen in der Mitte sanft vom Spiegel gebremst wird ? Es ist schon interessant, auf wie viele Arten man einen Einkaufswagen gegen ein Auto bewegen kann.  Recht amüsant waren dann noch die mehrfachen Versuche des Herrn P., dem vornehmlich niederländischen Kundenstamm des Aldi die Einkaufswagen abzunehmen, um ein statistisches Mittel hinsichtlich der genauen Höhe des dritten Metallbügels (von oben) zu ermitteln. Wahrscheinlich wurden die Wagen nur deswegen “freiwillig” zur Verfügung gestellt, weil freundlich mit dem Metallmaß in der rechten Hand “gedroht” wurde.
Ich habe spontan beschlossen, den Fachanwalt für Einkaufswagenrecht zu machen, sobald es ihn gibt. Ebenso spontan habe ich mich aus dem Gespräch verabschiedet, als Herr P. mich aufforderte, mir auch mal Gedanken zu machen, wie sich der Schaden ereignet haben könnte. Mir schoß nämlich plötzlich das unschöne Wort “Parteiverrat” durch den Kopf.

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