Wegfall des Zweigstellenverbots

Nach einer Mitteilung des DAV hat der Bundesrat das vom Bundestag bereits am 14.02.07 beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ gebilligt. Die Änderungen werden voraussichtlich zum 01.06.07 in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird insbesondere § 28 BRAO aufgehoben, der bislang ein Verbot der Errichtung von Zweigstellen und dem Abhalten von auswärtigen Sprechtagen vorsah.  Rechtsanwälte dürfen dann unter ihrem Namen eine Zweigstelle am gleichen oder an anderen Orten unterhalten und können den Betrieb dieser Filiale dort auch durch angestellte Anwältinnen und Anwälte oder durch freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter sicherstellen.

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