HUK-Coburg, 130 % und Reparatur

Vor allem die HUK-Coburg versucht Geschädigten gegenüber, die Erstattung von nachgewiesenen Reparaturkosten (vorläufig) zu verweigern, wenn die Reparaturkosten im 130 %-Bereich liegen. Die AIG Versicherung hat sich diesbezüglich schon eine blutige Nase beim Landgericht Aachen geholt (siehe Beiträge hier und hier). Inzwischen ist die weit überwiegende Rechtsprechung der Auffassung, daß bei Vorlage einer Rechnung dieser Betrag auch gezahlt werden muß. Ich hatte hier schon auf die Problematik hingewiesen.

Captain HUK hat auch noch auf weitere Urteile in diesem Sinn hingewiesen.

Demnächst können wir dann eine Entscheidung vom Amtsgericht Aachen ergänzen, falls nicht Einsicht auf seiten der HUK einkehrt.

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