Auslandsunfall und Klage vor dem Heimatgericht
Bekanntlich hat der EuGH (Urteil vom 13.12.07, Az. C-463/06) einem inländischen Geschädigten die Möglichkeit eröffnet, den Schädiger bzw. dessen Versicherung bei einem Auslandsunfall in seinem Heimatland zu verklagen, wenn der Versicherer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU/EWR hat. Dem…