Fortbildung

Ich habe am Samstag meine Pflichtfortbildung im Verkehrsrecht absolviert. Jeder Fachanwalt hat die Verpflichtung, sich mindestens 10 Zeitstunden fortzubilden. Der herausgebende Verlag der Zeitschrift “Verkehrsrechtsreport” (VRR) bot den Abonennten die Veranstaltung kostenlos an. Dieses Angebot habe ich gerne angenommen. Die Veranstaltung besuchten 20 Teilnehmer, die zunächst von RA und FA für Strafrecht Ralph Gübner aus Kiel als “Opener” begrüßt wurden. Hauptsächlich behandelte er den Themenkomplex “Fahrerlaubnisrecht”, in dem er vor allem die Neuerungen der FeV, die demnächst in Kraft tritt, besprach.

Die Veranstaltung wurde sodann durch den Kollegen RA und FA für Strafrecht und Verkehrsrecht Gerhard Hillebrand aus Neumünster fortgesetzt. Er führte in die Neuerungen des am 01.01.2008 in Kraft getretenen VVG und die Auswirkungen auf das Straßenverkehrsrecht ein.

Den Schlußvortrag hielt der bekannte Richter am OLG Hamm, Detlef Burhoff. In gewohnt souveräner Art stellte er die neueren Entwicklungen zum Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht dar.

Die Veranstaltung fand bei guter Atmosphäre (jedenfalls nachdem die Klimaanlage eingeschaltet wurde…) im Dortmunder Steigenberger-Hotel statt. Die Verpflegung war ausgesprochen angenehm.

Zur Nachbearbeitung gab es dann noch ein dickes Skript. Wer die Möglichkeit hat, an einem solchen Seminar teilzunehmen, sollte es nicht verpassen, denn es war alles in allem sehr empfehlenswert.

Als Lohn der Mühe gab es dann die Fortbildungsurkunde, die über den Link “Mehr lesen” aufgerufen werden kann.

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