Haftungsabwägung: Blinken ohne Abzubiegen und Vorfahrtsverletzung

Wer trotz nach rechts gesetzem Fahrtrichtungsanzeiger geradeaus weiterfährt ohne die Geschwindigkeit zu verlangsamen und dann mit einem die Vorfahrt verletztenden Linksabbieger zusammenstößt, kann 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. Dies hat das AG Heinsberg in seinem Urteil vom 22.12.2008, Az. 16 C 177/07, entschieden. Das Gericht hat sich der Entscheidung des OLG Hamm, NZV 2003, 414 angeschlossen. Das Gericht hatte so auch bereits in seinem Urteil vom 14.11.2007, Az. 16 C 313/05, entschieden.

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