6-Monatsfrist: Kosten für Bescheinigung erstattungsfähig

In der VA 2009, S. 39 wird auf eine Entscheidung des AG Braunschweig vom 27.01.2009, AZ. 118 C 3380/08, aufmerksam gemacht. Nach dieser Entscheidung sind die Kosten einer Besitzbescheinigung zum Nachweis der Nutzungszeit von 6 Monaten bei Totalschadens-/Reparaturfällen ersatzfähig. Der Geschädigte hatte hierfür einen Sachverständigen seiner Wahl eingeschaltet und die Kosten in Höhe von rund 100,00 € erstattet verlangt. Der Geschädigte sei auch nicht verpflichtet, die von der gegenerischen Versicherung angebotene Besichtigung durch den “Schadenschnelldienst” zu dulden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.