Falschparker auf Privatgrund können kostenpflichtig abgeschleppt werden
Der BGH hat mit Urteil vom 05.06.2009, Az. V ZR 144/08 – Pressemitteilung hier – entschieden, dass Falschparker auf Privatgrund kostenpflichtig abgeschleppt werden können. Im entschiedenen Fall hatte ein Fahrzeughalter auf Erstattung von 150,00 € Abschleppkosten und 15,00 € Inkasskosten…