DEKRA Modellversuch Schadenmanagement: Nein !

Die DEKRA versucht im Rahmen eines Modellversuchs auf die Abwicklung von Kraftfahrthaftpflicht- und –kaskoschäden Einfluss zu nehmen. Ich hatte bereits hier über diesen Fall berichtet.

Was ist der genaue Hintergrund ?

Bislang wird das sog. „aktive Schadenmanagement“ vornehmlich von Versicherungen betrieben. Im Rahmen des aktiven Schadensmanagements versuchen die Versicherer, möglichst ungestört und unmittelbar an den Unfallgeschädigten heranzutreten, um ihm eine – so wird behauptet – angenehme und komplikationsfreie Regulierung des Unfallschadens anzubieten. Was sich auf den ersten Blick wünschenswert anhört, verfolgt aber knallhart das Ziel, dem Geschädigten so wenig wie möglich zahlen müssen; dies erfolgt auf folgenden Wegen:

–    Erstzugriff auf den Unfallgeschädigten (beispielsweise betreibt der GDV = Gesamtverband der Versicherungswirtschaft das Netz der Notrufsäulen an den Bundesautobahnen und den sog. „Zentralruf“ = Auskunftsmöglichkeit, bei welchem Versicherer das Schädigerfahrzeug versichert ist – nebenbei erhält der Versicherer genaue Daten über den Verkehrsunfall und verbindet „gerne“ direkt mit der regulierenden Versicherung)

–    Ausschalten von freien und unabhängigen Sachverständigen, Rechtsanwälten und Werkstätten (weil diese den Geschädigten auf seine Rechte hinweisen)

–    Aufbau eines Netzwerks von sog. Partnerwerkstätten, die die Preise der sog. markengebundenen Fachwerkstätten unterbieten und dem Geschädigten suggerieren, er könne nur zu den Preisen dieser Werkstätten Ersatz verlangen

Ich habe hier nur einige besonders auffällige Punkte herausgegriffen. Das Schadenmanagement wird in vielen Punkten durchgeführt. Wer ist nicht schon einmal mit einer Kalkulation beispielsweise der Fa. „Control-expert“ konfrontiert worden, die die Stundensätze sowie Materialpreise gnadenlos zusammenstrich ? Der Unfallgeschädigte hat in aller Regel keine Lust, sich um 200,00 € zu streiten. Für den Einzelnen sind 200,00 € nicht viel. Für die Versicherung, die das allerdings massenhaft macht, ist das schon eine ganz schöne Ersparnis.

In den allermeisten Fällen bekommt der Unfallgeschädigte wegen des tollen „Rundum-Service“ gar nicht mit, dass er bewusst davon abgehalten wird, bestimmte Ansprüche überhaupt oder der Höhe nach im vollen Umfang geltend zu machen. Beispielsweise ist die Vorgehensweise der Versicherungen im Rahmen der „Control-expert“-Abrechnung in aller Regel ein Verstoß gegen die höchstrichterlichen Grundsätze des BGH, wie sie im sog. „Porsche-Urteil“ aufgestellt wurden. Grob verkürzt hat der BGH in dieser Entscheidung dem Unfallgeschädigten das Recht eingeräumt, seinen Unfallschaden auf der Basis der Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen und er sich in aller Regel eben nicht auf eine andere Werkstatt verweisen lassen muss, die günstige Preise nur in Zusammenarbeit mit dem Versicherer anbieten kann.

Wie bereits hier mitgeteilt, bin ich durch einen Sachverständigenverband auf ein neues Vorgehen der DEKRA aufmerksam geworden, wonach wohl neuerdings in Neubrandenburg und wohl auch in Stralsund mit einem massiven Wettbewerb durch die Fa. „Dekra Claims Services“ begonnen wurde. Es ist davon auszugehen, dass diese Art des Wettbewerbes demnächst landes- und bundesweit erfolgen wird. Es ist damit zu rechnen, dass die DEKRA auf vielen Feldern als Wettbewerber (Werkstätten, Mietwagenunternehmen, Rechtsanwälte) auftritt.

Wer ist die „DEKRA Claims Services GmbH“?

Laut Handelsregisterauszug ist Unternehmensgegenstand die „Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen der Versicherungswirtschaft“. Auf Ihrer Homepage (http://www.dekra-claims-services.de/) gibt die Firma an, in 27 Ländern Europas ein flächendeckendes Angebot u.a. für Versicherungsunternehmen anzubieten. Man präsentiert sich als „Partner der Versicherungswirtschaft“ und preist „kompetentes Schadensmanagement und umfassende Betreuung von der Meldung bis zum Abschluss des Schadens“ an. Als Referenz wird auf über 100 Versicherungsgesellschaften verwiesen. Die DEKRA kann und will also nicht die geradezu gegenteilig verlaufenden Interessen eines Unfallgeschädigten – Ihres Kunden – wahrnehmen.

Im Handelsregister ist Frau Rechtsanwältin Barbara Ritter, die uns an anderer Stelle noch begegnen wird, als Prokuristin eingetragen. Sie ist damit berechtigt, die Fa. DEKRA Claims Services im Außenverhältnis rechtlich zu vertreten. Im Internetauftritt der DEKRA wird die Kollegin als „Direktorin/Bereichsleiterin Innenregulierung/Verwaltung“ bezeichnet.

Was genau ist die Vorgehensweise ?

Der Unfallgeschädigte wird mit einem Merkblatt „informiert“. Das Autohaus verspricht eine Rundumbetreuung und die Wahrung aller Ansprüche „nach Rechtslage“. Die Reparaturabsprache –und –abwicklung mit der Werkstatt wird versprochen. Sodann wird ein Unfallaufnahmebogen ausgefüllt. Von der Werkstatt werden die Unterlagen weitergeleitet mittels eines Formulars an die Rechtsanwältin Barbara Ritter, die eine Zweigstelle in Neubrandenburg in dem Gebäude der DEKRA unterhält. Soviel zum Thema „freies und unabhängiges Organ der Rechtspflege“, das der Rechtsanwalt eigentlich sein sollte. Und womit wird dem Unfallgeschädigten die Weitergabe schmackhaft gemacht ? Mit der Behauptung, die Rechtsanwälte würden ihn auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung beraten. Dabei tut sich gerade die Versicherungswirtschaft darin hervor, die höchstrichterliche und dem Geschädigten günstige Rechtsprechung zu ignorieren oder in ihrem Sinne auszulegen (so wird gerne ein Nebensatz in der o.g. „Porsche-Entscheidung“ dazu genutzt, diesen als Basis für die sog. „Partnerwerkstätten“ zu nehmen – der BGH hatte die Einschränkung gemacht, dass sein Grundsatz dann nicht gilt, wenn für den Geschädigten eine „günstigere und angemessene Möglichkeit der Reparatur“ bestehe).

Was ist das „Schlimme“ daran ?

Es ist nichts Schlimmes daran, ein Netzwerk aufzubauen. Wer Unfallschäden sachgerecht regulieren will, ist auf die Hilfe anderer angewiesen. An der Abwicklung eines Verkehrsunfalls sind mehrere Personen beteiligt (Abschleppunternehmen, Werkstatt, Sachverständiger, Mietwagenunternehmer, Rechtsanwalt etc.).  Der Unterschied zur DEKRA-Vorgehensweise besteht aber darin, dass sich diese Beteiligten in Ihrer Entscheidungsfindung nicht beeinflussen und ihre Arbeit unabhängig und den rechtlichen Anforderungen entsprechend durchführen, eben frei und unabhängig. Beim DEKRA-Modell wird dem Unfallgeschädigten aber diese Selbständigkeit oder Unabhängigkeit nur vorgegaukelt – man beachte nur beispielsweise die personelle Verstrickung der Rechtsanwältin Ritter in die Führungsstruktur der DEKRA Claims Services, die sich aber gerade die Wahrung der Interessen der Versicherungswirtschaft auf die Fahnen geschrieben hat. Dabei wird gerade mit dem Begriff des Rechtsanwalts als „freies und unabhängiges Organ der Rechtspflege“ in Verbindung gebracht. Kann eine derartige personelle Verstrickung Freiheit und Unabhängigkeit bedeuten? Ich meine nein!

Das perfide an dieser Strategie ist auch, dass hier das Vertrauen des Geschädigten in seine ihm bekannte Werkstatt ausgenutzt wird, um ihn der Versicherungswirtschaft über deren Gehilfin Dekra Claims Service in die Arme zu treiben. Es wird hier der sprichwörtliche „Bock zum Gärtner gemacht“.

Es soll nach Möglichkeit versucht werden, alles aus einer Hand zu bieten – dabei bleibt aber leider die seriöse Abwicklung eines Verkehrsunfalls auf der Strecke.

Was ist zu tun ?

Ob und wie die DEKRA dieses Modell durchführt und erweitert, ist derart unklar. Die DEKRA hat zeitgleich versucht, ein Anwaltsnetzwerk aufzubauen. Diese Anwälte sollten ein Qualitätszertifikat erwerben und wären dann mit Sicherheit bei der Zuteilung von Unfallmandaten bevorzugt worden. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist der DEKRA die Werbung mit diesem Zertifikat durch eine allerdings noch nicht rechtskräftige Entscheidung des LG Köln jüngst untersagt worden (siehe hierzu diesen Beitrag). Ob dieser Dämpfer dazu beitragen wird, die Expansionslust der DEKRA zu bremsen, darf bezweifelt werden.

Inzwischen hat sich eine „Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Sachverständiger und Rechtsanwälte“ , c/o Rechtsanwalt Sönke Brandt, Rechtsanwälte Brandt, Weinreich und Kollegen, Siegfried-Marcus-Straße 45, 17192 Waren (Müritz), Telefon: 03991/64300 gegründet, diese diese Auswüchse ggf. auch mit rechtlichen Mitteln bekämpfen will.

Update 22.03.2009: Inzwischen ist die Webseite der Arbeitsgemeinschaft hier online abrufbar.

Update 09.07.2009: In der Zeitschrift “Der Verkehrsanwalt”, Ausgabe 2/2009, S. 50 stellt RA Brandt unter dem Titel “Der Wolf im Schafspelz” dar, dass die Vorgehensweise der DEKRA und der Kollegin Ritter sowohl mit § 4 Abs. 1 S. 2 RVG als auch mit § 43b BRAO nicht vereinbar seien.  Auch lägen wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen §§ 3,4 Ziff. 11 UWG iVm § 4 Abs. 1 S. 2 RVG sowie iVm § 43b BRAO vor. Seine vor Gericht vorgetragenen Bedenken führen in der Regel dazu, dass die DEKRA nicht mehr mit gerichtlichen Gutachten beauftragt wird.

3 Kommentare

  1. Leider ist mir diese Frau Ritter persönlich bekannt. Ich kann versichern, dass diese Person in jeglicher Hinsicht nur an ihren perönlichen Dingen interessiert ist. Diese Darstellung hier kann ich nur bestätigen. Ich finde es beschämend, was hier passiert.

    Ich kann aber jedem versichern, dass diese Person Unterstützung von allerhöchster Stelle in der Dekra erhält.

    Vorsicht!!!

  2. …da würde mich aber mal die Argumentation von Herrn Brandt interessieren. Bei uns am Landgericht Duisburg sind die Machenschaften von Dekra (Dekra-Claims, Erstellung von Prüfberichten zu vom Anspruchsteller eingerichten Gutachten mit Stundenverrechnungssätzen nach Vorgabe des Versicherers) bekannt, interessieren aber nicht. Es werden fast ausschließlich Dekra-Sachverständige beauftragt. Und wehe, man wagt das infrage zu stellen…

  3. Leider bin ich durch das Büro “Grüne Karte” auf Dekra Claims verwiesen worden als zuständige Vertretung der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dekra Claims hält mich nun seit mehr als 6 Wochen hin. Ich habe nicht einmal eine Deckungszusage des Französischen Versicherers (Pacifica). Nach dem ich Fristen gesetzt habe, meldet sich Dekra Claims nicht mehr bei mir. Ich denke, dass ist ein Fall für den Staatsanwalt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.