Vorsicht vor der R+V Versicherung und Scheckzahlung: Scheckfalle

Wer als Anwalt Ansprüche auf Zahlung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall durchsetzt, der kennt die rechtswidrige Praxis mancher Versicherungen, durch pauschalen Hinweis auf die sog. “Fraunhofer-Untersuchung” den erforderlichen Betrag zu kürzen. Wie die zahlreich veröffentlichten Urteile zu dieser Thematik zeigen, geschieht dies überwiegend zu Unrecht. Selbst wenn Gerichte sich in Richtung der “Schwacke-Liste” festgelegt haben, lassen es einige Versicherungen immer noch auf einen Rechtsstreit ankommen. Dieses Verhalten kann man getrost als unseriös bezeichnen.

Den Gipfel der Unverschämtheit leistet sich aber die R+V Versicherung aus Frankfurt. Nach dem ersten üblichen Kürzungsschreiben wurde nach dem Widerstand der Autovermietung ein Scheck über 200,00  € übersandt, allerdings mit dem Hinweis, dass es sich um ein Angebot “im Erledigungsinteresse” handele und die Scheckeinlösung als Einverständnis gewertet werde. Wie es nunmal bei größeren Unternehmen üblich ist (und hierauf hat die R+V sicherlich spekuliert), wurde der Scheck an die Buchhaltung weitergeleitet und dort eingelöst und das eigentliche Schreiben an den Sachbearbeiter. Bevor dieser mit Widerspruch reagieren konnte, war der Scheck eingelöst. Das ganze nennt man “Scheckfalle”.

Da der R+V-Versicherung offensichtlich nichts gescheites zur Sache eingefallen ist, musste sie link werden.

Es kann daher nur davor gewarnt werden, Scheckzahlungen überhaupt zu akzeptieren. Auch das ist eine Marotte von Schadenssachbearbeitern, die nicht auszurotten scheint. Eine Scheckzahlung ist keine Erfüllung. Ich weise Scheckzahlungen zurück und weise darauf schon im ersten Anschreiben hin. Bisweilen artet das so schlimm aus, dass sogar mangels Zahlung Klage eingereicht werden muss. Dann erfolgt eine Zahlung per Überweisung und die nächste wieder per Scheck.

Die R+V-Versicherung darf in Zukunft so zahlen, wie das Gesetz es vorschreibt: bar. In den Geschäftsräumen meiner Mandantin.

Update 07.08.2009:

Hier kann man sich die Reaktion der R+V-Versicherung ansehen. Immerhin will man sich nicht auf “Erledigung” berufen. Ich nehme zur Kenntnis, dass man seitens der R+V hier mitliest….

2 Kommentare

  1. Hallo Herr Kollege Frese,

    in der Tat kann ein solches Verhalten der R+V wohl nur noch als link und unseriös bezeichnet werden. Um dies zu vermeiden, lasse ich sämtliche Regulierungszahlungen daher lieber über meine Kanzlei laufen.

    Weisen Sie Scheckzahlungen grundsätzlich – auch wenn es sich um den geforderten Betrag handelt – zurück?

    Viele Grüße

    RA Puscha

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