Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Reparatur
In seinem Urteil vom 28.01.2009, Az. 11 C 145/08 spricht das AG Tecklenburg dem Geschädigten den Ersatz der Mehrwertsteuer aus einer Ersatzbeschaffung zu, selbst wenn er auf Reparaturkostenbasis abgerechnet hat. Die gegnerische Versicherung hatte vor allem eingewandt, dass eine unzulässige…