Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall notwendig
Beitrag vom 15.02.2008: Das Amtsgericht Heinsberg hat in seinem Urteil vom 08.02.2008, Az. 16 C 209/07 entschieden, dass für die Geltendmachung von Nutzungsausfall bei Totalschaden nicht nachgewiesen werden braucht, dass ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde. Im entschiedenen Fall war das Fahrzeug…