Pippi Langstrumpf-Abrechnung a la DEVK

Das ist schon ein starkes Stück, was sich die DEVK in einem Schadenfall mit einer unserer Kolleginnen im Büro erlaubt hat. Sie erlitt einen unverschuldeten Unfall. Ich wurde kurze Zeit nach dem Unfall beauftragt und habe der DEVK sofort die Interessenvertretung angezeigt und mitgeteilt, dass das Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachtet wird. Gleichwohl wurde telefonisch Kontakt zur Kollegin aufgenommen; wo denn das Fahrzeug stehe? Sie teilte mit, dass sie sich anwaltlich vertreten lasse und ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben habe.

Das scherte die DEVK aber gar nicht. Sie begutachtete das Fahrzeug, das bei einem Abschleppunternehmen stand, trotzdem. Ohne Einverständnis der Mandantin! Zunächst erfuhren wir hiervon auch nichts.

Auf meine Beschwerde, warum man trotz meiner Beauftragung an die Mandantin herantrete, wurde dann u.a. fälschlicherweise behauptet, ich habe in meinem Schreiben nichts dazu geschrieben, was mit dem Fahrzeug geschehe. Abgesehen davon, dass der Satz mit dem Sachverständigen in meinem Standardschreiben immer drin steht, gibt dies der DEVK nicht das Recht zur Besichtigung.

Der von der Mandantin beauftragte Sachverständige erstattete sein Gutachten und schätzt den Wiederbeschaffungswert auf 3.200,00 € und den (lokalen) Restwert auf 500,00 €. Das Fahrzeug wurde zum Restwert an die meistbietende Firma veräußert.

Kuriosum am Rande: Der Inhaber dieser Firma meldete sich kurze Zeit später und erzählte, dass er von einem Geschäftspartner/Autoentsorger besucht worden sei. Er zeigte auf das gerade verkaufte Fahrzeug der Mandantin und teilte mit, dass er dieses Fahrzeug kenne. Das Fahrzeug sei mit Bildern in einer Restwertbörse eingestellt gewesen. Er habe 850,00 € auf das Fahrzeug geboten! Da tauchte der Verdacht auf, dass die DEVK  die Bilder des Gutachtens der Mandantin rechtswidrig (hallo HUK-Coburg!) in die Restwertbörse eingestellt hatte.

Bevor dies recherchiert werden konnte, rechnete die DEVK den Schaden dann ab. Auf der Grundlage eines eigenen Gutachtens! Der Gutachter aus Kerpen-Sindorf der DEVK kam zum Ergebnis, dass der Wiederbeschaffungswert 3.800,00 € und der Restwert 666,00 € betrage (der Restwert wurde natürlich nicht auf dem lokalen Markt ermittelt….).

Heute nun will die DEVK davon gar nichts mehr wissen und rechnet auf der Grundlage “unseres” Gutachtens den Totalschaden mit 2.700,00 € ab.

Da fällt einem nur noch eines ein:

“2 x 3 macht 4 –
widdewiddewitt und 3 macht 9e !
Ich mach’ mir die Welt – widdewidde wie sie mir gefällt …
Hey – DEVK hollahi-hollaho-holla-hopsasa
Hey – DEVK – die macht, was ihr gefällt.”

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