Ein gerichtlicher Gutachter zur Beilackierung

Aus einem aktuellen Verfahren die Äußerung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Frage der Beilackierung:

“Zu Teil 2 der Frage bezüglich Beilackierung:
Beim Lackieren von großflächigen Teilen, wie z.B. Türen, Kotflügel und Seitenwand die auf einer Ebene liegen, ist es häufig erforderlich, bei den angrenzenden Teilen die sogenannte Beilackierung anzuwenden, da ein Farbunterschied nicht nur nicht auszuschließen, sondern durchaus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn es sich wie in vorliegendem Fall um eine 2- Schicht Metallic Lackierung handelt.
Da das beschädigte Teil (hier die Tür), komplett erneuert wird, ist es nicht möglich die Farbton- bzw. Effekt- Unterschiede innerhalb des betroffenen Teils zu überwinden. Deshalb müssen die angrenzenden Teile (hier der Kotflügel links und die Tür hinten links), mit an lackiert werden. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls über 7 Jahre alt war. In dieser Zeit war das Fahrzeug stets verschiedenen Witterungsbedingungen – insbesondere UV-Strahlen, Regen Schnee usw. ausgesetzt.

Die hieraus resultierenden Veränderungen im Lack lassen sich mit keiner Rechenformel und keinem Computerprogramm berechnen. Bei der Reparaturlackierung im Fahrzeugbereich herrschen andere Bedingungen als im Herstellungsprozess des Fahrzeuges. Es handelt sich hier um reine Handarbeit, nicht um industrielle Fertigung.
Die Aussage der Beklagtenseite, die Erforderlichkeit der Beilackierung würde sich erst im Lackierprozess zeigen (Blatt 12 d.Akt. Prüfbericht) ist absolut praxisfremd.
Der Lackierer kann nicht erst während des Lackierprozesses über die Erforderlichkeit, sondern muss zu Beginn seiner Arbeit, nämlich in der Vorbereitung des Lackierprozesses entscheiden, ob eine Beilackierung erforderlich ist. Im vorliegenden Fall, würde er sich immer für eine Beilackierung entscheiden, da es nicht möglich ist, den Farbton so zu treffen, dass ein Farbtonunterschied bei der Betrachtung angrenzender Teile nicht erkennbar ist.
Hierzu kann angemerkt werden, dass diese Methode, der gängigen Praxis in allen mir bekannten Werkstätten der hiesigen Region entspricht. Alle Lackierer vermeiden durch die Beilackierung, das Risiko erkennbarer Farbunterschiede, mit der Folge zusätzlicher Kosten, die dann niemals durch den jeweiligen Auftraggeber getragen, sondern immer zu Lasten des Lackierers gehen würden.
Somit sind die im Gutachten zugrundegelegten Arbeiten zur Beilackierung, sowie das Ab-und Aufrüsten der betreffenden Teile gerechtfertigt.”

 

(C) Vorschaubild Hagen Görlich  / pixelio.de

 

Ein Kommentar

  1. Danke für diesen Beitrag zur Beilackierung! Die Tipp “Deshalb müssen die angrenzenden Teile (hier der Kotflügel links und die Tür hinten links), mit an lackiert werden.” fand ich besonderes hilfreich. Man muss an alle Teile des Autos denken.

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