Die frühe Einbindung des Sachverständigen

Der Aachener Sachverständige Dr. Möhler (Sachverständigenbüro Dr. Möhler & Görtz) befürwortet in einem Aufsatz in den Mitteilungen des Aachener Anwaltsverein (Heft April 2018, S. 19) die frühe Einbindung des Sachverständigen in Gerichtsverfahren. Er verspricht sich hiervon eine kürzere Dauer der Gerichtsverfahren, weil durch die nachträgliche Einschaltung eine Verzögerung eintrete. Es sei sinnvoll, den Sachverständigen schon bei der Zeugen- oder Beteiligtenvernehmung dabei zu haben.

 

Der Vorschlag ist sinnvoll und sollte tatsächlich praktiziert werden. Das Gericht sollte dann aber auch terminsvorbereitend von beiden Seiten alle Schadenunterlagen wie Gutachten anfordern.

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