Tag 20. März 2007

Irrungen und Wirrungen im Bußgeldverfahren

Nach einer Entscheidung des AG Lüdinghausen vom 10.11.2006 (NJW 2007, 167) hat ein Betroffener Anspruch auf Ersatz der notwendigen Auslagen (inkl. der Kosten eines Verteidigers), wenn er erst nach Erlaß des Bußgeldbescheids den wirklichen Fahrzeugführer (hier: der Bruder) benennt. Die…