Tag 9. August 2007

Wer auffährt, hat Schuld…

ist eine alte Binsenweisheit bei der Unfallregulierung. In aller Regel spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein anderes Fahrzeug auffährt (Unaufmerksamkeit, unangepaßte Fahrweise, Abstand/Geschwindigkeit). Hiervon gibt es aber Ausnahmen. So kann der Beweis des ersten Anscheins…