Mehr als 130 % gibt es nicht !
Nach dem Motto “Man kann es ja mal versuchen” hat es der Kläger in dem Verfahren VI ZR 258/06 des BGH wohl etwas übertrieben. Das Rechtsmittel des Klägers gegen die klageabweisenden Instanzurteile wurde mit Urteil des BGH vom 10.07.2007 zurückgewiesen.…