Kein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger
Am 01.08.2007 ist in das StVG der folgende § 24c StVG eingeführt worden: “(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt…