Nutzungsausfall und Nutzungswille
Auch das nachfolgende kann man nicht oft genug betonen, deswegen erlaube ich mir mal ein “Fullquote”: Â Fordert ein Geschädigter Nutzungsausfallentschädigung für sein unfallbeschädigtes Fahrzeug, wird gern behauptet, der erforderliche Nutzungswille sei nicht dargelegt, z.B. weil der Geschädigte keinen Ersatzwagen beschafft…