BVerwG: MPU zulässig bei Führen eines Fahrrads mit 1,6 Promille
Das BVerwG (Urteil vom 14.05.2008, Az. BVerwG 3 C 32.07) hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnisbehörde berechtigt ist, eine MPU anzuordnen, wenn jemand mit einem Fahrrad und einer Alkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr auffällig geworden ist. Das ist nicht verwunderlich…