Tag 30. Mai 2008

Wo ist nachzubessern ?

Der BGH hat mit Urteil vom 08.01.2008 (X ZR 97/05) entschieden, dass bei Fehlen anderweitiger Absprachen der Parteien im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen ist, wo sich das nachzubessernde Werk vertragsgemäß befindet. Die hierzu existierende Streitfrage hat der BGH…