6-Monats-Frist: Motorschaden als “besonderer Umstand” ?
Der BGH vertritt bekanntlich bei Totalschadensfällen, in denen eine Reparatur innerhalb der 130 %-Grenze erfolgen kann, den Standpunkt, dass der Geschädigte – “wenn nicht besondere Umstände dagegen sprechen” – das Fahrzeug sechs Monate behalten soll, bevor er vollen Schadensersatz in…