Tag 14. Oktober 2008

Kein Fahrerlaubnisentzug bei Verkehrstherapie ?

Zur Zeit häufen sich die Entscheidungen zur obigen Thematik. Aufgrund einer Trunkenheitsfahrt (§§ 316, 315c StGB) droht gem. § 69 StGB der Fahrerlaubnisentzug mit mindestens 6 Monaten Sperre. Der Beschuldigte absolviert während des laufenden Ermittlungs-/Gerichtsverfahrens eine Verkehrstherapie. Das AG Lüdinghausen…