BGH: Wesentliche Pflichtverletzung muss bei Rücktrittserklärung vorliegen
Der BGH (Pressemitteilung vom 05.11.2008, Urteil vom 05.11.2008, Az. VIII ZR 166/07) hat entschieden, dass es für die Beurteilung, ob ein wesentlicher, zum Rücktritt berechtigender Mangel im Sinne des § 323 Abs. 5 BGB vorliegt, auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung…