Gerichtsstand im Versicherungsrecht: § 215 VVG n.F. auch für Altfälle anwendbar ?
Gem. § 215 VVG n.F. besteht ein örtlicher Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag auch bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht sogar…