Haftungsabwägung bei Vorbeifahren an geöffneter Tür und Türöffnen
Das AG Geilenkirchen (Urteil vom 11.12.2008, Az. 2 C 110/08) hat eine Haftungsquote von 50 % angenommen für den Fall, dass ein anderes Fahrzeug zu dicht an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug vorbeifährt, dessen Tür bereits vorher geöffnet war,…