Tag 2. Februar 2009

Anerkenntnis durch Höflichkeit

Das AG Heinsberg (Az. 18 C 216/08) ist der Auffassung, dass die Weiterleitung eines Anspruchsschreibens an die eigene Versicherung und die Mitteilung hierüber an den Geschädigten ein Anerkenntnis darstellt. Der Beklagte soll Sachen des Klägers beschädigt haben. Das Schreiben des…