BGH: Standzeit 19 Monate bei Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der BGH hat mit Urteil vom 10.03.2009, Az. VIII ZR 34/08 -Pressemitteilung – entschieden, dass die lange Standdauer eines Gebrauchtfahrzeugs für sich genommen nicht die Annahme eines Mangels rechtfertigt. Der Kläger hatte ein 10 Jahre altes gebrauchtes Fahrzeug erworben, welches…