Rechtsschutz muss bei Freispruch Kosten tragen, die über Festsetzung hinausgehen
Nach einer Entscheidung des AG Wiesbaden (22.09.2008, Az. 93 C 6107/07-17, RVG professionell 2009, S.69) kann eine Rechtsschutzversicherung denjenigen Betrag nicht zurückverlangen, der aufgrund eines Gebührenvorschusses (§ 9 RVG) gezahlt wurde und nach Freispruch denjenigen Betrag übersteigt, den die Staatskasse…