Vorfahrtsberechtigter blinkt und biegt nicht ab: 25 % Haftung
Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 08.04.2009, Az. 17 C 131/08, entschieden, dass der Vorfahrtsberechtigte nur mit seiner Betriebsgefahr und einer Quote von 25 % haftet, wenn er als Vorfahrtsberechtigter auf eine Kreuzung zufährt, obwohl der rechte Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt…