AG Heinsberg: Haftung bei Kettenauffahrunfällen, Kostentragung bei verzögerter Sachbearbeitung/Scheckzahlung
Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 21.09.2009, Az. 16 C 472/08 (nicht rechtskräftig), interessante Ausführungen zur Haftung bei einem sog. Kettenauffahrunfall gemacht. Der Kläger verlangte von der beklagten Versicherung Zahlung seines totalbeschädigten Kraftfahrzeugs. Nach seiner Schilderung war der Fahrer…