Fahrtenbuchauflage: Vernehmung des KFZ-Halters als Zeuge erforderlich
Kann nach einem Verkehrsverstoß der veranwortliche Fahrer nicht ermittelt werden, kann die Bußgeldbehörde die Akten an die Verwaltungsbehörde abgeben und die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) empfehlen. Von Betroffenen wird dies (häufig zu Recht) als Disziplinierungsmaßnahme empfunden und Wege…