AG Stuttgart Bad Canstatt: Keine Hinweispflicht des Autovermieters bei Vermietung nach Schwacke
Das AG Stuttgart-Bad Canstatt hat den Mieter eines Fahrzeugs zur vollen Zahlung der nach “Schwacke-Liste Bundesdurchschnitt” berechneten Mietzinsen verurteilt (Urteil vom 23.04.2010, Az. 8 C 2840/09) . Ausdrücklich abgelehnt wurde eine Verletzung der Hinweispflicht durch den Vermieter, weil angeblich kein…