Tag 12. April 2011

160 Tage Nutzungsausfall

Das LG Stuttgart hat einem von mir vertretenen Kläger für 160 Tage Nutzungsausfallentschädigung – 4.900,00 € – nach einem Verkehrsunfall zugesprochen (Urteil vom 06.04.2011, Az. 5 S 238/10). Das Amtsgericht hatte die Klage noch mit einer Fehlentscheidung abgewiesen. Die Berufung…