§ 9 RVG
Ich stelle mir die Frage, was an § 9 RVG zu schwer zu verstehen ist. “Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.” (etwas größere Schriftart für Leseschwache).…