Kosten eines Parteigutachtens als Nachbesserungskosten erstattungsfähig
Das AG Heinsberg ist mit (nicht berufungsfähigem) Urteil vom 10.03.2011, Az. 19 C 291/10, der Auffassung, dass die Kosten für ein außergerichtlich eingeholtes Parteigutachten als Nachbesserungskosten erstattungsfähig sind, selbst wenn dieses fehlerhaft ist. Das Gericht hat die im Unfallschadensrecht bestehende…