Rechtsanwaltskosten sind quotenbevorrechtigt
Beitrag vom 08.02.2008: Wer vollkaskoversichert ist, kann zunächst seine Ansprüche über diese geltend machen und anschliessend gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung sein Quotenvorrecht geltend machen. Selbst bei einer Haftungsquote kann so erreicht werden, dass die sog. quotenbevorrechtigten Ansprüche in voller Höhe…