Tag 16. Juni 2011

Kostenvoranschlag ist zu vergüten!

Das AG Stuttgart hat mit dem untenstehenden Urteil (vom 10.06.2011, Az. 18 C 1575/11) zu Recht entschieden, dass ein Geschädigter Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Kostenvoranschlags hat. Gegen die Geltendmachung wird häufig eingewandt, dass eine spätere Verrechnung mit den…