Tag 14. Juli 2011

Überhöhter Spritverbrauch als Mangel ?

Beitrag vom 21.04.2009: Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 08.10.2008, Az. 17 C 99/07 (nicht rechtskräftig) die Klage eines Käufers abgewiesen, der an seinem Fahrzeug überhöhten Spritverbrauch als Mangel rügte und daraufhin eine Wertminderung in Höhe von 1.000,00 €…