BGH: 1,3-fache Geschäftsgebühr bei durchschnittlichem Verkehrsunfall und 20 % Toleranz
Beitrag vom 08.03.2011: Nach einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV hat der BGH entschieden, daß bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall die 1,3-fache Gebühr gem. Nr. 2400/2300 VV RVG nicht unbillig ist. Damit dürfte der seit Inkrafttreten des RVG bestehende, von…