Fahrer benannt- Behörde muss Kosten tragen
Das AG Minden hat mit Beschluss vom 15.10.2012 eine anderslautende Kostenentscheidung einer Bußgeldbehörde aufgehoben und die gesamten Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegt. Dem Betroffenen war ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen worden. Bereits im Rahmen der Anhörung wurde der richtige Fahrer benannt, sogar unter…