Tag 17. Dezember 2015

Urteil des AG Heinsberg zur Beilackierung, Erneuerung einer Türdichtung sowie Kosten der ergänzenden sachverständigen Stellungnahme

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Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 16.12.2015, Az. 18 C 37/15 einem Unfallgeschädigten die Kosten einer Beilackierung zugesprochen sowie einer ergänzenden sachverständigen Stellungnahme nach der Kürzung durch die Haftpflichtversicherung. Nicht zugesprochen wurden die Kosten der Erneuerung einer Türdichtung. Das…