Da hat wohl jemand einen Verkehrsunfall nicht richtig verarbeitet. Ich zitiere aus einem schon etwas älteren Schreiben des damals noch nicht anwaltlich vertretenen Unfallgegners an das Mahngericht:
“Mit größtem Entzücken habe ich Ihren so genannten Mahnbescheid erhalten. Dieser hat mir die Osterfeiertage so richtig versüßt. Zuerst habe ich mich gefragt, ob es sich hierbei um einen Aprilscherz handelt. Aber zum Verarschen brauche ich weder einen Antragsteller Heinz L…, noch beteiligte Rechtsverdreher, und erst gar nicht das Amtsgericht EU…..Letztlich bleibt mir noch zu bemerken, dass, wenn solche Vorkommnisse zur ständigen Rechtsprechung werden, im Sinne der Geschädigten den Unfallverursachern nur ein schöner Unfalltod zu wünschen bleibt.
So freundlich wie eben noch geht, …Unterschrift”
Gerade geht mir das Urteil zu. Der Briefverfasser hat leider komplett verloren. Ich hoffe, daß er sich mindestens bis nächstes Jahr Ostern ärgert.