vi_zr_112-09von RA FRESE10. Februar 2010vi_zr_112-09Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.KommentarName * E-Mail * Website Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.vorherigeMietwagen: Entscheidung des BGH vom 19.01.2010, Az. VI ZR 112/09