481859_R_B_by_Gerd-Altmann_pixelio.devon RA FRESE8. Oktober 2010Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.KommentarName * E-Mail * Website Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.vorherigeVergütungsrecht: § 15a RVG gilt auch für “Altfälle”