OLG Koeln 3 U 183-10von RA FRESE17. April 2012OLG Koeln 3 U 183-10Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.KommentarName * E-Mail * Website Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.vorherigeMietwagen: Änderung der Rechtsprechung des AG Heinsberg ?