1440-10 Urteil OLG Kölnvon RA FRESE25. Februar 20131440-10 Urteil OLG KölnSchreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.KommentarName * E-Mail * Website Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.vorherigeLG Aachen: Benutzung als Fahrschulfahrzeug ist Sachmangel