AG München vom 10.06.16 331 C 11810-15von RA FRESE20. Juli 2016AG München vom 10.06.16 331 C 11810-15Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDeine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.KommentarName * E-Mail * Website Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.vorherigeVergütung: Keine Anrechnung des Restwerts bei Totalschadensabrechnung