Die BRAK kündigt großspurig ihre neue Fortbildungsinitiative per Mail an. Es handelt sich aber “nur” um eine Art Newsletterversendung:
“Ein Pushdienst stellt in Form eines Newsletters dabei den Abonnenten im Zweiwochenrhythmus redaktionell aufbereitete Informationen aus den Kerngebieten des deutschen Rechts zur Verfügung. Sie erhalten die wichtigsten Urteile und Beschlüsse und jeweils einen darauf bezogenen Praxistipp. Dadurch wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, über die aktuellsten Entscheidungen, sogar noch vor der Veröffentlichung in einem Printmedium, zu verfügen. In jedem Rechtsgebiet erhält der Abonnent darüber hinaus auch Informationen über einschlägige Fachaufsätze und andere Publikationen. Ebenso wird über aktuelle Gesetzesvorhaben, neu in Kraft tretende Normen sowie über Neues aus den Verbänden und Behörden berichtet. Die aktuellen Entscheidungen werden dem Abonnenten im Volltext verfügbar gemacht, die weiteren Informationen werden, soweit sie frei im Internet verfügbar sind, entsprechend verlinkt.”
Das ist aber hoffentlich noch ausbaufähig, oder ? Newsletterversender gibt es eigentlich genug. Ich persönlich lese den ADAJUR-Newsletter vom ADAC und den Newsletter vom Rechtscentrum. Mehr verträgt man sowieso nicht. Und die Blogger-Kollegen sind meist schneller als die Newsletterversender.
[…] Da legt jemand die Meßlatte aber besonders hoch. Hat deswegen der DAV herbe Kritik an der Fortbildungsinitiative der BRAK (siehe hier und hier) geübt ? […]